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Offizielle Begleitung eines Gerichtsdolmetschers bei notariellen Handlungen und Gerichtsverhandlungen in Serbien.
Die Teilnahme eines akkreditierten Gerichtsdolmetschers (sudski tumač) für ausländische Staatsbürger, die die serbische Sprache nicht beherrschen, ist obligatorisch.
In Serbien darf ein ausländischer Staatsbürger, der die serbische Sprache nicht beherrscht, nicht:
ohne die Anwesenheit eines offiziell vereidigten Gerichtsdolmetschers.
Das Fehlen eines Gerichtsdolmetschers bei der Durchführung notarieller oder gerichtlicher Handlungen kann dazu führen, dass die Transaktion vor jedem Gericht der Republik Serbien als ungültig erklärt wird.
Der Gerichtsdolmetscher:
Der Notar oder das Gericht dürfen das Verfahren ohne Übersetzer nicht durchführen, wenn der Teilnehmer die serbische Sprache nicht beherrscht.
Der Gerichtsdolmetscher begleitet bei:
Einer der häufigsten Gründe für eine Begleitung sind Immobiliengeschäfte:
Ohne einen offiziellen Übersetzer kann dieser Vertrag angefochten und für ungültig erklärt werden.
Bei der Ausstellung von Vollmachten für:
fordert der Notar die Anwesenheit eines Gerichtsdolmetschers, wenn der Vollmachtgeber die serbische Sprache nicht beherrscht.
Der Gerichtsdolmetscher begleitet einen ausländischen Staatsbürger bei:
Der Dolmetscher sorgt für:
Begleitung wird auch benötigt bei:
Für den Notar und das Gericht ist nur geeignet:
Ein gewöhnlicher Übersetzer, Bekannter oder Mitarbeiter ist nicht zulässig.
Der Kunde beherrscht die serbische Sprache nicht → der Notar verlangt einen Gerichtsdolmetscher → ohne ihn ist der Vertrag nicht möglich.
Der Ausländer überträgt die Befugnisse an den Vertreter → mündliche Übersetzung und Dokumentation der Teilnahme des Dolmetschers sind erforderlich.
Die Teilnahme eines ausländischen Staatsbürgers am Verfahren → verpflichtende Begleitung durch einen Gerichtsdolmetscher.
Die Kosten hängen ab von:
Der Preis wird immer vor Beginn des Verfahrens vereinbart.
Die Begleitung eines Gerichtsdolmetschers ist immer erforderlich, wenn ein ausländischer Staatsbürger die serbische Sprache nicht beherrscht und an einer notariellen Handlung teilnimmt: Dokumente unterschreibt, Unterschriften beglaubigt, Verträge abschließt oder eine Vollmacht ausstellt. Dies ist eine zwingende Anforderung und keine Formalität.
Nein. Wenn ein ausländischer Staatsbürger die serbische Sprache nicht beherrscht, hat der Notar nicht das Recht, die Unterschrift ohne die Anwesenheit eines offiziellen Gerichtsdolmetschers zu beglaubigen. Eine solche Handlung gilt als Verstoß gegen das Verfahren.
Ein Vertrag kann sein:
In der Rechtsprechung Serbiens ist das Fehlen eines Gerichtsdolmetschers bei notariellen Handlungen ein unmittelbarer Grund für die Erklärung des Vertrags für ungültig.
Nein. Weder der Notar noch das Gericht akzeptieren einen gewöhnlichen Übersetzer, Bekannten, Mitarbeiter oder Verwandten. Nur ein akkreditierter Gerichtsdolmetscher (sudski tumač) aus dem offiziellen Register ist zulässig.
Nein. Selbst wenn der Übersetzer professionell ist, wird er nicht zugelassen, wenn er nicht den Status eines Gerichtsdolmetschers hat. Der Notar arbeitet nur mit offiziell ermächtigten sudski tumač.
Ja. Beim Kauf von Immobilien durch Ausländer ist die Begleitung eines Gerichtsdolmetschers eine zwingende Voraussetzung. Dies betrifft:
Ohne Übersetzer ist ein solcher Vertrag rechtlich angreifbar.
Ja, wenn der Vollmachtgeber die serbische Sprache nicht beherrscht. Bei der Erstellung von Vollmachten für Anwälte, Agenten, Buchhalter oder Vertreter in staatlichen Behörden verlangt der Notar die Anwesenheit eines Gerichtsdolmetschers.
Ja. Wenn ein ausländischer Staatsbürger an einem Gerichtsverfahren teilnimmt und die serbische Sprache nicht beherrscht, ist das Gericht verpflichtet, die Teilnahme eines Gerichtsdolmetschers sicherzustellen. Dies betrifft:
Es sind verschiedene Dienstleistungen:
Selbst wenn das Dokument im Voraus übersetzt wurde, ist die Begleitung dennoch erforderlich.
Es wird empfohlen — ja. Eine vorläufige Übersetzung des Dokuments ermöglicht:
In der Regel — nein. Der Notar und das Gericht orientieren sich nicht am subjektiven Verständnis, sondern an der formalen Beherrschung der Sprache. Bei Zweifeln verlangen sie die Anwesenheit eines Gerichtsdolmetschers.
Ja. Ein übersetztes Dokument ersetzt nicht die mündliche Übersetzung zum Zeitpunkt der Unterzeichnung. Der Gerichtsdolmetscher bestätigt, dass der Inhalt des Dokuments im Verlauf erläutert und verstanden wurde.
Der Gerichtsdolmetscher begleitet in die spezifische Sprache, die im Voraus angegeben wurde. Die Sprache muss der Sprache entsprechen, die der ausländische Staatsbürger tatsächlich beherrscht.
Die Dauer hängt ab von:
Die Zeit wird immer im Voraus abgestimmt.
Ja, unbedingt. Notare und Gerichte arbeiten nach einem Zeitplan, und der Gerichtsdolmetscher muss offiziell in das Verfahren einbezogen werden. Eine dringende Suche nach einem Dolmetscher führt oft zu einer Verschiebung oder einem Abbruch des Verfahrens.
Wenn Sie:
ist die Begleitung eines Gerichtsdolmetschers praktisch immer erforderlich. Bei Zweifeln ist es besser, dies im Voraus zu klären.
Weil:
Nachfolgend sind die akkreditierten Gerichtsdolmetscher (sudski tumač) aufgeführt, die offizielle Übersetzungen von Dokumenten für die Einreichung bei staatlichen Stellen, Gerichten, Banken und anderen Institutionen in Belgrad anfertigen.
Die Website bietet keine Übersetzungsdienste an und übernimmt keine Verantwortung für die Dienstleistungen Dritter. Die Kontaktdaten der Dolmetscher werden ausschließlich zu Informationszwecken bereitgestellt.
Wenn Sie als akkreditierter Gerichtsdolmetscher (sudski tumač) in Belgrad arbeiten, können Sie Informationen über sich in diesem Bereich veröffentlichen.
Schreiben Sie uns, um die Platzierung zu besprechen.